COVID19 – Update Vereinstrainings ab November 2020

Geschrieben von Luana. Veröffentlicht in Training News

Der Bundesrat hat am 28.10.2020 weitere nationale Massnahmen betreffend die Eindämmung von COVID19 beschlossen. Auch hat er vorgesehen, dass die Kantone die Möglichkeit haben, strengere Massnahmen vorzusehen. Für die Wintertrainings von Tria Basilea gilt demnach bis auf weiteres Folgendes (siehe auch Tria Basilea Covid19):

Lauftrainings am Montagabenda Basil

Das Lauftraining am Montagabend wird in Gruppen à maximal 15 Personen durchgeführt. Teilnehmende müssen sich vorgängig in die dafür vorgesehene Liste verbindlich eintragen (Montagstrainings Wintersaision 2020/2021). Wird am Training nicht teilgenommen, tragen sich die Teilnehmenden umgehend aus der Liste aus. Kurzfristige Abmeldungen am Trainingstag sind zudem im Vereinschat zu kommunizieren.

Schwimmtrainings am Montagabend

Für das Durchführen des Schwimmtrainings unter Einhaltung der geltenden nationalen und kantonalen Massnahmen hat der Vorstand beschlossen, das Schwimmtraining auf maximal 8 Personen zu begrenzen. Pro Bahn sind 2 Personen erlaubt, die im „Gegenverkehr“ schwimmen und die Pausen auf den entgegengesetzten Bahnseiten vorsehen. Damit ist die Einhaltung des vorgegebenen Minimalabstands von 1.5 m zu gewährleisten. Teilnehmende müssen sich vorgängig in die dafür vorgesehene Liste (Montagstrainings Wintersaision 2020/2021) verbindlich eintragen. Wird am Training nicht teilgenommen, tragen sich die Teilnehmenden umgehend aus der Liste aus. Kurzfristige Abmeldungen am Trainingstag sind zudem im Vereinschat zu kommunizieren.

Mountainbiken am Samstag

Das Mountainbiken am Samstag findet in einer Gruppe à maximal 15 Personen statt. Teilnehmende müssen sich vorgängig in die dafür vorgesehene Liste verbindlich eintragen (Biken am Samstag 2020/2021). Wird am Training nicht teilgenommen, tragen sich die Teilnehmenden umgehend aus der Liste aus. Kurzfristige Abmeldungen am Trainingstag sind zudem im Vereinschat zu kommunizieren.

Ad hoc Trainings

Sämtliche sportliche Aktivitäten, welche über die Kommunikationsmedien des Vereins organisiert werden, gelten als Vereinstraining und nicht als privates Training. Diese sind zulässig, sofern diese unter Einhaltung der geltenden COVID19-Massnahmen durchgeführt werden. Unabhängig von der zulässigen Personenanzahl stellt der Organisator oder die Organisatorin des Events sicher, dass eine Teilnehmerliste geführt wird, die auf Anfrage umgehend vorgelegt werden kann. Zwei Wochen nach dem Datum des Events ist die Liste zu vernichten.

Der Vorstand ist sehr erfreut darüber, dass trotz den erschwerten Trainingsbedingungen das Trainingsangebot rege genutzt wird: Bleibt gesund, fröhlich und in Bewegung!

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